Wann rufe ich einen Krankentransport (KTW)?

Ein Krankentransport kann immer dann verlangt werden, wenn ein medizinisch betreuter Transport in einem Krankenhaus oder zu einer Behandlung notwendig ist. Indem Sie bei planbaren oder nicht lebensbedrohlichen Transporten den KTW wählen, statt den Notruf, helfen Sie dabei aktiv mit, den Rettungsdienst zu entlasten und Kapazitäten für echte Notfälle freizuhalten.

Beispiele für die Nutzung (auch ohne offiziellen Arztkontakt):

  • Gehfähigkeit aufgehoben, kein Notfall: Der Patient kann nicht laufen oder sitzen und hat beispielsweise starke Schmerzen beim Versuch aufzutreten, weist jedoch keine lebensbedrohlichen Symptome auf.
  • Starke Kreislaufbeschwerden: Der Patient fühlt sich extrem schwach, ist aber bei Bewusstsein und der Kreislauf ist stabil.
  • Psychische Ausnahmezustände: Der Patient benötigt während der Fahrt eine qualifizierte Betreuung, stellt aber keine unmittelbare Gefahr für sich oder andere dar.
  • Verdacht auf Frakturen ohne Notarztindikation: Bei einem verdrehten Knöchel oder Schmerzen nach einem Sturz, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist, aber eine Abklärung notwendig.
  • Akute, aber zeitunkritische Schmerzzustände: Zum Beispiel bei stark auftretenden Rückenschmerzen (Hexenschuss), bei denen der Patient nicht selbstständig sitzen oder fahren kann.

Wichtige Hinweise:

  • Transportschein: Das KTW-Unternehmen übernimmt in der Regel, bei einem Transport in eine Rettungstelle, die Klärung und Beschaffung der notwendigen Unterlagen direkt mit der behandelnden Arztpraxis oder der Rettungsstelle für Sie.
  • Eigenanteil: Bitte halten Sie den gesetzlichen Eigenanteil von mindestens 5 Euro bis maximal 10 Euro bereit, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Hinweis: Wenn Sie sich unsicher sind, wählen Sie bitte immer die 112 oder 116117 .